Bekanntmachung zum Bebauungsplanentwurf 'Kalckreuthstraße - Neue Straße, Teiländerung 1 und südliche Erweiterung' (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 die erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) beschlossen:

Stadtteil Morlautern

Bebauungsplanentwurf „Kalckreuthstraße - Neue Straße, Teiländerung 1 und südliche
Erweiterung

Planziel:Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen u. a. für einen Nahver-sorgungsbetrieb und geringfügige südliche Erweiterung des Geltungsbereichs

Begrenzung des Plangebiets:

Katasterkarte mit Abgrenzung des Bebauungsplangebiets. © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Es wird nach § 13a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die wesentlichen Gründe hierfür sind, dass der Bebauungsplan der Nachverdichtung auf bereits überwiegend versiegelten Flächen dient und die zulässige Grundfläche im Bebauungsplanentwurf im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung unter der in § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB festgelegten Grenze von 20.000 Quadratmetern liegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf Beschluss des Bauausschusses in oben genannter Sitzung Stellungnahmen ausschließlich zu den Textlichen Festsetzungen 1.1.2 (Zulässigkeiten im Bereich MI), 4.1.1 (Zulässige Dachformen und -neigungen), sowie zu den Festsetzungen „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ und „Flächen für Versorgungsanlagen“ in der Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs zugelassen werden.

Der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung, den Fachgutachten zum Schall- und Artenschutz sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

17.03.2025 bis zum 04.04.2025

während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1313 öffentlich aus. Ergänzend und zur unverbindlichen Information können die Planunterlagen auch im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv oder über den unten stehenden QR-Code eingesehen werden.

Es wird nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren

Kaiserslautern, den 07.03.2025

Stadtverwaltung

gez. Beate Kimmel

Oberbürgermeisterin